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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Jürgen Müller,
nachfolgend Software-Büro Müller genannt:


Alle Lieferungen und Leistungen des Software-Büro Müller erfolgen ausschließlich auf Grundlage folgender Geschäftsbedingungen:

1. Für Neuprodukte und Reparaturarbeiten trägt das Software-Büro Müller die Gewähr für die Freiheit von Fehlern, die den Wert oder die Tauglichkeit des Produktes aufheben oder mindern (§ 459 BGB). Bei Reparaturen bezieht sich die Gewährleistung nur auf die ausgeführten Reparaturarbeiten und dabei eingebautes Material.

2. Beim Kauf gebrauchter Produkte ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Dasselbe gilt für den Einbau gebrauchter Produkte.

3. Im Falle eines Mangels oder fehlender zugesicherter Eigenschaften behält sich das Software-Büro Müller das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Der Kunde hat dem Software-Büro Müller die zumutbare Anzahl an Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferung zu gestatten. Schlägt die Ersatzlieferung danach fehl oder ist sie innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder verstreicht einem von dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, ohne dass der Mangel behoben wird, oder wird die Mängelbeseitigung schuldhaft verzögert, so kann der Kunde nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.

4. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung des Produktes, auf die Verwendung ungeeigneten Zubehörs (z. B. Verwendung nicht originalen Zubehörs) oder eine falsche Bedienung zurückzuführen ist, das Produkt nicht entsprechend der Empfehlung des Händlers oder des Herstellers gewartet oder gepflegt worden und der Mangel hierdurch entstanden ist, der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung des Produktes beruht, der Schaden durch höhere Gewalt entstanden ist, der Mangel auf Verschleiß durch Überbeanspruchung mechanischer Teile beruht.

5. Die Haftung des Software-Büro Müller , einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen richtet sich nach folgenden Maßgaben: Schadensersatzansprüche (z.B. aus Verzug , Unmöglichkeit, Nichterfüllung oder einer sonstigen Verletzung von vertraglichen Pflichten sowie aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung etc.), sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für unmittelbare Personen- und Sachschäden und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalspflichten) haftet das Software-Büro Müller auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des Netto- Rechnungsbetrages der schadensauslösenden Lieferung bzw. Leistung. Die Haftungsbeschränkungen in Satz 2 und 3 gelten nicht bei einer Haftung für zugesicherte Eigenschaften und aus dem Produkthaftungsgesetz. Für etwaige Datenverluste und deren Folgeschäden kann das Software-Büro Müller nicht haftbar gemacht werden. Bei Arbeiten an Personal Computern wird eine aktuelle Datensicherung durch den Kunden vorausgesetzt und muss nicht explizit nachgefragt werden.

6. Den verkauften Neuprodukten etwaig beigefügte Herstellergarantie bestehen nach Wahl des Kunden zusätzlich neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Sie führen jedoch weder zu einer Verlängerung noch zu einer Erweiterung der Gewährleistung des Software-Büro Müller. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass Fehler in Softwareprogrammen nicht völlig ausgeschlossen werden können. Das Software-Büro Müller sichert auch keine bestimmten Eigenschaften der Software-Programme noch bezüglich ihrer Tauglichkeit für Kundenzwecke oder Kundenbedürfnisse zu, es sei denn, dies ist schriftlich vereinbart. Die Gewährleistung liegt ausschließlich bei dem Programm-Hersteller.

7. Auf Rechnung verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das jederzeit verfügbare Eigentum des Software-Büro Müller, welches weder verpfändet, übereignet oder verliehen werden darf. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.

8. Liegt vom Käufer eine Lastschriftermächtigung vor (schriftlich oder mündlich), ermächtigt der Käufer das Kreditinstitut, welches er benannt hat, bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch gegen die Lastschrift dem Software-Büro Müller auf Aufforderung hin den Namen und die Anschrift mitzuteilen, damit der Anspruch gegen den Käufer entsprechend geltend gemacht werden kann.